Vorsicht vor schlechten Geschäften

- Beliebte Kostenfallen -

Das Angebot liest sich günstig? Der Gesamteindruck ist seriös? Doch manches Angebot ist trügerisch. Zwischen viele tadellose Angebote von Geschäftspartnern mischen sich auch wertlose oder sogar betrügerische Scheinangebote. Die häufigsten Erscheinungen solcher „Abzocke“, die immer wieder auftauchen, sind folgende:

Eintragung in unbekanntes Gewerberegister

Regelmäßig verschicken private Unternehmen aus der Schweiz Anträge auf Eintragung ins Gewerberegister. Die Schreiben sind bewusst auf Umweltpapier gedruckt, um den behördlichen Eindruck zu erwecken. Als Preis ist der geringe Betrag von etwa € 30 hervorgehoben. Tatsächlich ist dies aber nur der Monatspreis bei einer Vertragsbindung über 3 Jahre. Oftmals wird in diesen Schreiben auch lediglich die Korrektur oder Bestätigung der bestehenden Adresse erfragt. Durch Unterzeichnung oder Ergänzung der vermeintlichen Adressbestätigung wird dann ein Vertrag über etwa € 1.000,00 ergaunert.

Homepagedienste

Einige überregional tätige Unternehmen bieten kleinen und mittleren Unternehmen die Erstellung ihrer Internetpräsenz an. Im Vertrag ist eine dreijährige Betreuung enthalten. Der monatliche Preis beträgt in etwa € 100. Der Vertrag beläuft sich daher tatsächlich über einen Gesamtbetrag von etwa € 3.600,00. Zusätzlich wird dem Kunden allerdings vorgegaukelt, dass ihm etwa ein Betrag von € 4.000 als Rabatt für Referenzkunden eingeräumt werde, weil die Homepage in Wirklichkeit einen Wert von etwa € 8.000 habe. Die Anfrage beim eigenen Programmierer zeigt aber regelmäßig, dass die Homepage lediglich einen Wert von € 500 hat. Das Vertriebspersonal eines Dienstleisters ist gut geschult und besteht regelmäßig auf einer angeblich nicht „verbindlichen Unterschrift“ unter dem Vertragsformular, die weiteres widerrufen werden könne. Hieran erinnert sich nach der Unterzeichnung leider oft niemand mehr.

Domain-Sicherung

Einige Kollegen aus dem IVD erhielten im vergangenen Jahr die Mitteilung eines Dienstleisters, dass ein ausländischer Interessent gerade versucht habe, die Rechte an der Domain des Maklers und an der Schwesterdomain (*.com, *.info…) des Maklerunternehmens zu besetzen. Der Dienstleister bot an, diese Domains zu einem Preis von etwa € 100 noch schnell zu sichern. Tatsächlich existierte aber überhaupt kein anderer Interessent. Üblicherweise kann die Sicherung einer Internetdomain für nur € 5 – € 10 erfolgen.

„Kostenlose“ Angebote im Internet

Viele Angebote im Internet über Informationen oder Dienstleistungen locken mit dem attraktiven Zusatz „kostenlos“. Bei genauer Betrachtung ist festzustellen, dass sich der Hinweis aber nicht auf die eigentliche Leistung, sondern auf Zusatzleistungen bezieht. Die Kosten der eigentlichen Leistung werden auf diese Weise verschleiert. Leistungen, die über das Internet bezogen werden, können vom Verbraucher bis zum Erhalt einer deutlich gestalteten Widerrufsbelehrung in der Regel widerrufen werden. Problematisch ist dies allerdings bei gewerblichen Nutzern, da diesen meistens kein Widerrufsrecht zusteht. Dies gilt beispielsweise für angebotene Stadtpläne. Manche Dienstleister erheben später im Massengeschäft Forderungen zwischen € 50 und € 100 bzw. zwischen € 600 und € 1.000, z. B. bei Stadtplänen.

Die vermeintlich günstige Ltd.

Geschäftstüchtige Anbieter sind bei der Gründung einer britischen Ltd. behilflich. Hierfür werden Kostenpauschalen von nur € 100 bis € 300 erhoben. Was verschwiegen wird: Eine britische Ltd. ist zwar in Deutschland rechtsfähig, der Hauptsitz liegt aber in Großbritannien. Dort ist ein Büro zu unterhalten, sind Steuern zu erklären etc. Für eine zusätzliche selbständige Niederlassung in Deutschland entstehen die gerade nicht gewünschten Gründungskosten. Auch sind bei einer Niederlassung in Deutschland zunächst die steuerlichen Vorstellungen nicht erfüllt. All diese Zusatzleistungen machen die Ltd. gegenüber der GmbH, erst Recht gegenüber der neuen Unternehmergesellschaft (GmbH-Light) unattraktiv. Dies steht aber alles nur ganz unten im Kleingedruckten.

Nigeria- / Russland- / USA- Connection

Unverhofft meldet sich ein sehr solventer Interessent auf eines der Immobilienangebote, beispielsweise in der Immowelt oder im Immonet. Entweder handelt es sich um ein hochpreisiges Objekt oder der Interessent gibt an, außerdem noch mehrere Objekte zu eigenen Investitionszwecken erwerben zu wollen. Typischerweise geben diese Interessenten eine reizvolle Herkunft vom afrikanischen Kontinent aus Russland oder aus den USA an. Ein persönlicher Kontakt ist wegen der vielen Geschäftsreisen leider kaum möglich, nur über E-Mail tauscht man sich aus. Diese Interessenten sind geschäftlich viel unterwegs und verfügen nach eigener Angabe über viel Geld. Angekündigte Termine können höchstens sehr plötzlich und nur innerhalb einer kurzen Frist vereinbart werden.

- Der Trick mit den Transaktionskosten -

Nach einem längeren Hin und Her der E-Mails wird eine hohe Zahlung angekündigt, die der Makler erhalten soll. Zur Registrierung eines Zwischenkontos oder zur Absicherung der Abwicklungskosten verlangt der Interessent entweder die Benennung eines Kontos oder die Zahlung von Transaktionskosten (meist um 1.000,00 € herum). Eine solche Zahlung ist dann meistens verloren, der Kontakt zum Interessenten bricht bedauerlicherweise dann plötzlich ab. Aber auch bei der Benennung eines Kontos oder der Einrichtung einer Kontoverbindung wird oftmals die Verpflichtung des Maklers fast unscheinbar eingegangen, für Verbindlichkeiten wegen dieses Kontos gegenüber der Bank einzustehen. Eine vom Interessenten veranlasste Kontobelastung ist dann vom Makler auszugleichen.

- Überrumpelung in der Hotellobby -

Nach einer anderen Spielart wird ein Termin zum Kennenlernen in einem Hotel oder einem Flughafen (gerne im Ausland) vereinbart. Zum Nachweis seiner geschäftlichen Potenz fordert man den Makler auf, beispielsweise den Barbetrag von € 50.000,00 „nur zur Ansicht“ mitzubringen. In Einzelfällen wird auch vorgegeben, dass dieser Betrag benötigt werde, um einen weitaus höheren Betrag freizugeben, welchen der Makler dann erhalten soll. Mit wie viel Geld der betroffene Makler nach dieser Besprechung nach Hause geht, kann man sich ausmalen. Auch hier wird der Reiz großer Summen (in der Regel Millionenbeträge) ausgenutzt, um die übliche Vorsicht auszuräumen.

Fazit

Es ist schon erstaunlich, welche Fantasie und Mühe teilweise aufgebracht wird, um an fremdes Geld ohne Gegenleistung heranzukommen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie von solchen Geschäftspraktiken verschont bleiben oder diese rechtzeitig erkennen.

Ulrich Joerss

Rechtsanwalt